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UV-Filter 4-MBC verboten

4-Methylbenzylidene Camphor (4-MBC) wurde von der Liste zugelassener UV-Filter gestrichen und verboten; seit 1. Mai 2026 darf es in der EU nicht mehr verkauft werden.

Was sich ändert

4-MBC, ein bisher bis 4 % zugelassener UVB-Filter, wurde auf mögliche endokrinschädliche Wirkungen geprüft; der SCCS konnte seine Sicherheit nicht bestätigen. Die Verordnung 2024/996 strich ihn aus Anhang VI und nahm ihn in Anhang II auf, er ist nun in allen Kosmetika verboten, auch in Sonnenschutz und Tagescremes mit LSF. Seit 1. Mai 2026 darf kein Produkt mit 4-MBC mehr in der EU verkauft werden. Dieselbe Verordnung verschärfte auch die Regeln für Triclosan und Triclocarban (vollständig seit 1. November 2025).

Wichtige Daten

Veröffentlicht4. April 2024
Inkrafttreten24. April 2024
Kein Inverkehrbringen mehr ab1. Mai 2025
Keine Bereitstellung (Verkauf) mehr ab1. Mai 2026

Anhand des Amtsblatts geprüft (ABl. L, 2024/996, 4.4.2024). Die Daten sind die Tage, ab denen die Verbote gelten, wie im Rechtsakt formuliert: kein Inverkehrbringen ab 1. Mai 2025, keine Bereitstellung ab 1. Mai 2026. Vollständig anwendbar.

Betroffene Inhaltsstoffe

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Themen

Dies ist eine Zusammenfassung für Verbraucher, keine Rechtsberatung. Rechtsverbindlich ist nur der im Amtsblatt der EU veröffentlichte Text.

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