Ein sekundärer Aminoalkohol, geführt als Puffersubstanz und mit einem Eintrag in Anhang II verknüpft.
Was es ist
Diethanolamine ist 2,2'-Iminodiethanol, ein sekundäres Amin mit zwei Hydroxyethylgruppen, oft als DEA abgekürzt. CosIng führt es als Puffersubstanz. Die EU-Daten verknüpfen diesen Inhaltsstoff mit einem Eintrag in Anhang II (verbotene Stoffe).
Wo es verwendet wird
Erscheint in den Inhaltsstofflisten einer kleinen Zahl von Produkten.
Grenzen der Aussagekraft
Die INCI-Liste zeigt, welche Inhaltsstoffe enthalten sind, aber nicht, wie viel davon. Inhaltsstoffe über 1 % werden in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts aufgeführt; unter 1 % ist die Reihenfolge beliebig.
Was der Eintrag in Anhang II umfasst und wie er gilt, finden Sie im Abschnitt zu den EU-Vorschriften.
Funktionen
EU-Recht
- Stand
- 3. November 2026 · (EC) 2009/1223
Wortlaut der Verordnung (Englisch)

