Was sich ändert
Benzophenone-1 und Benzophenone-2 sind derzeit nicht geregelt und schützen Rezepturen (z. B. farbige Produkte in transparenter Verpackung) vor Lichtabbau; Benzophenone-2 wird auch als UV-Absorber und Duftstoff verwendet. Der SCCS hielt Benzophenone-1 als Lichtstabilisator für nicht sicher (Stellungnahme vom 27. März 2025) und konnte die Sicherheit von Benzophenone-2, das deutlich östrogen wirkt, nicht bestätigen (Korrigendum vom 26. März 2026). Beide werden in allen Kosmetika verboten. Benzophenone-3 und Benzophenone-4 bleiben als geregelte UV-Filter unberührt.
Wichtige Daten
Noch nicht erlassen. Der Entwurf wurde am 8. Juli 2026 bei der WTO notifiziert (Kommentare bis 6. September 2026), vom Ständigen Ausschuss für kosmetische Mittel befürwortet und am 21. September 2026 dem Rat zur dreimonatigen Kontrolle im Regelungsverfahren mit Kontrolle übermittelt. Er tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft; nicht konforme Produkte dürfen 12 Monate nach Inkrafttreten nicht mehr in Verkehr gebracht und 24 Monate danach nicht mehr bereitgestellt (verkauft) werden. Bei Veröffentlichung etwa im Januar 2027 wäre das Anfang 2028 bzw. Anfang 2029. Genaue Daten sind bis zur Veröffentlichung unbestätigt.
Betroffene Inhaltsstoffe
Produkte in unserer Datenbank mit diesen Inhaltsstoffen
179 Produkte bei INCIMondo enthalten mindestens einen dieser Inhaltsstoffe.

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Dies ist eine Zusammenfassung für Verbraucher, keine Rechtsberatung. Rechtsverbindlich ist nur der im Amtsblatt der EU veröffentlichte Text.

