Was sich ändert
Trimethylbenzoyl Diphenylphosphine Oxide (TPO) war bis 5 % für die professionelle Anwendung in künstlichen Nagelsystemen zugelassen. Nach seiner Einstufung als fortpflanzungsgefährdend (Kategorie 1B) durch die Delegierte Verordnung (EU) 2024/197 wurde es in Anhang II verschoben und ist nun verboten. Der Rechtsakt verbietet auch weitere neu eingestufte CMR-Stoffe, darunter N,N-Dimethyl-p-toluidin, einen Beschleuniger in manchen Nagelprodukten. Studios und Verbraucher sollten keine TPO-haltigen Gellacke mehr verwenden; konforme TPO-freie Gele sind breit erhältlich.
Wichtige Daten
| Veröffentlicht | 13. Mai 2025 |
|---|---|
| Inkrafttreten | 2. Juni 2025 |
| Kein Inverkehrbringen mehr ab | 1. September 2025 |
| Keine Bereitstellung (Verkauf) mehr ab | 1. September 2025 |
Anhand des Amtsblatts geprüft (ABl. L, 2025/877, 13.5.2025; Inkrafttreten am 20. Tag nach Veröffentlichung, Geltung ab 1. September 2025). Beide Datumsfelder geben den Tag an, ab dem nicht konforme Produkte weder in Verkehr gebracht noch bereitgestellt werden dürfen; es gab keine Abverkaufsfrist.
Betroffene Inhaltsstoffe
Produkte in unserer Datenbank mit diesen Inhaltsstoffen
1 Produkte bei INCIMondo enthalten mindestens einen dieser Inhaltsstoffe.
Dies ist eine Zusammenfassung für Verbraucher, keine Rechtsberatung. Rechtsverbindlich ist nur der im Amtsblatt der EU veröffentlichte Text.

