GeplantEntwurf, noch nicht verabschiedet

Nano-Hydroxylapatit: höhere Grenzwerte für einen definierten Partikeltyp

Eintrag 372 für Hydroxyapatite (nano) wird ersetzt: bis 29,5 % in Zahnpasta und 10 % in Mundspülung, aber nur für stäbchenförmige, unbeschichtete Partikel mit neuen Größenkriterien.

Was sich ändert

Seit der Verordnung (EU) 2024/858 ist Nano-Hydroxylapatit auf 10 % in Zahnpasta und 0,465 % in Mundspülung begrenzt. Nach einer neuen SCCS-Stellungnahme (26. Juni 2025) hebt der Entwurf die Grenzen auf 29,5 % in Zahnpasta und 10 % in Mundspülung an, jedoch nur für stäbchenförmige Partikel (mindestens 87 % mit Seitenverhältnis bis 3, der Rest bis 9), die weder beschichtet noch oberflächenmodifiziert sind und höchstens 122 ± 43 nm lang sind. Die Verwendung in inhalierbaren Produkten bleibt verboten. Hersteller müssen prüfen, ob ihr Rohstoff die neue Spezifikation erfüllt.

Wichtige Daten

Noch nicht erlassen. Der Entwurf wurde am 8. Juli 2026 bei der WTO notifiziert (Kommentare bis 6. September 2026), vom Ständigen Ausschuss für kosmetische Mittel befürwortet und am 21. September 2026 dem Rat zur dreimonatigen Kontrolle im Regelungsverfahren mit Kontrolle übermittelt. Er tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft; nicht konforme Produkte dürfen 12 Monate nach Inkrafttreten nicht mehr in Verkehr gebracht und 24 Monate danach nicht mehr bereitgestellt (verkauft) werden. Bei Veröffentlichung etwa im Januar 2027 wäre das Anfang 2028 bzw. Anfang 2029. Genaue Daten sind bis zur Veröffentlichung unbestätigt.

Betroffene Inhaltsstoffe

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Themen

Dies ist eine Zusammenfassung für Verbraucher, keine Rechtsberatung. Rechtsverbindlich ist nur der im Amtsblatt der EU veröffentlichte Text.

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