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Omnibus VIII: Silber, Hexylsalicylat und neue CMR-Verbote

Seit 1. Mai 2026 sind durch die Delegierte Verordnung (EU) 2024/2564 als CMR eingestufte Stoffe verboten; Silberpulver, Hexylsalicylat und o-Phenylphenol bleiben unter strengen Bedingungen erlaubt.

Was sich ändert

Silber in Nanoform und massives Silber (Partikel ab 1 mm) sind jetzt verboten; mikroskaliges Silberpulver (100 nm–1 mm) bleibt nur bis 0,05 % in Zahnpasta und Mundspülung sowie als Farbstoff CI 77820 bis 0,2 % in Lippenprodukten und Lidschatten erlaubt, was metallisches und glitzerndes Make-up betrifft. Hexylsalicylat, ein häufiger Duftstoff, ist je nach Produkttyp begrenzt (von 2 % in hydroalkoholischen Duftprodukten bis 0,001 % in Mundpflege), mit Grenzen für Kinderprodukte. o-Phenylphenol behält seine Konservierungsgrenzen (0,2 % Rinse-off, 0,15 % Leave-on, als Phenol), sein Natriumsalz kommt hinzu, und es ist in Mund- und inhalierbaren Produkten ausgeschlossen. Weitere CMR-Stoffe kamen in Anhang II, Perborate sind nun als Gruppe verboten.

Wichtige Daten

Veröffentlicht13. Januar 2026
Inkrafttreten2. Februar 2026
Kein Inverkehrbringen mehr ab1. Mai 2026
Keine Bereitstellung (Verkauf) mehr ab1. Mai 2026

Anhand des Amtsblatts geprüft (ABl. L, 2026/78, 13.1.2026; Inkrafttreten am 20. Tag nach Veröffentlichung, Geltung ab 1. Mai 2026). Beide Datumsfelder geben den Tag an, ab dem nicht konforme Produkte weder in Verkehr gebracht noch bereitgestellt werden dürfen: Wie bei CMR-Rechtsakten üblich gab es keine eigene Abverkaufsfrist.

Betroffene Inhaltsstoffe

Produkte in unserer Datenbank mit diesen Inhaltsstoffen

34 Produkte bei INCIMondo enthalten mindestens einen dieser Inhaltsstoffe.

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Themen

Dies ist eine Zusammenfassung für Verbraucher, keine Rechtsberatung. Rechtsverbindlich ist nur der im Amtsblatt der EU veröffentlichte Text.

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