Konservierungsmittel in Kosmetik: Phenoxyethanol, Natriumbenzoat und was „ohne Konservierungsstoffe“ wirklich heißt
Jedes wasserhaltige Kosmetikprodukt braucht Schutz vor Bakterien, Hefen und Schimmel. Was Phenoxyethanol, Natriumbenzoat, Kaliumsorbat und Ethylhexylglycerin leisten – und wann „ohne Konservierungsstoffe“ ehrlich ist.
Aktualisiert: 31. Oktober 2026 · Geprüft von: Kamil Pyziak
Warum Kosmetik überhaupt konserviert wird
Wasser, Zucker, Proteine und Pflanzenextrakte sind nicht nur für die Haut, sondern auch für Mikroorganismen ein Nährboden. Eine Creme oder ein Shampoo wird dutzende Male geöffnet, mit den Fingern berührt und im warmen, feuchten Badezimmer aufbewahrt. Ohne Schutz kann es innerhalb weniger Wochen verkeimen. Das ist nicht nur eine Frage der Optik: Ein verunreinigtes Produkt verändert Geruch und Konsistenz und kann in seltenen Fällen eine Infektion begünstigen, besonders im Augenbereich.
Deshalb darf in der EU ein Stoff, dessen Hauptzweck die Hemmung von Mikroorganismen im Produkt ist, nur verwendet werden, wenn er in der Liste der zugelassenen Konservierungsstoffe in Anhang V der Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 steht. Jeder Eintrag hat eine Höchstkonzentration, manche zusätzlich besondere Bedingungen. Außerdem muss der Hersteller in der Sicherheitsbewertung zeigen, dass das fertige Produkt ausreichend geschützt ist – meist mit einem sogenannten Belastungstest (Challenge-Test).
Phenoxyethanol: heute der häufigste Konservierungsstoff
Phenoxyethanol ist ein Glykolether – eine klare, leicht ölige Flüssigkeit mit schwachem Rosenduft. Es wirkt vor allem gegen Bakterien und steckt in Cremes, Seren, Shampoos, Feuchttüchern und Make-up. Laut Anhang V darf das fertige Produkt höchstens 1 % enthalten. In der Praxis wird oft weniger eingesetzt und mit anderen Stoffen kombiniert, um das Wirkspektrum zu erweitern.
Seine Beliebtheit stieg, als viele Marken auf Parabene verzichteten. Der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit der EU (SCCS) hat Phenoxyethanol bewertet und in der zulässigen Höchstkonzentration als sicher eingestuft. Wie jeder Inhaltsstoff kann es empfindliche Haut gelegentlich reizen, Allergien gelten aber als selten.
Natriumbenzoat und Kaliumsorbat: das Duo aus der Lebensmittelwelt
Sodium Benzoate und Potassium Sorbate sind die Salze der Benzoe- und der Sorbinsäure und auch als Lebensmittelkonservierer bekannt (E211 und E202). In Kosmetik sind sie bei Naturmarken beliebt, weil viele Natur- und Biokosmetik-Standards sie akzeptieren. Anhang V legt die Grenzwerte berechnet als freie Säure fest: Für Benzoesäure und ihre Salze unterscheiden sie sich zwischen Rinse-off-Produkten, Mundpflege und Leave-on-Produkten, für Sorbinsäure und ihre Salze liegen sie bei 0,6 %.
Beide wirken am besten in sauren Rezepturen, denn aktiv ist die undissoziierte Säureform. Gegen Hefen und Schimmel sind sie stärker als gegen Bakterien, deshalb werden sie meist miteinander oder mit weiteren Stoffen kombiniert. In einer annähernd neutralen Formel bräuchten sie Unterstützung – darum stehen sie oft neben einem Säureregulator wie Citric Acid.
Ethylhexylglycerin und andere „Helfer“
Ethylhexylglycerin steht nicht auf der EU-Liste der Konservierungsstoffe; offiziell ist es hautpflegend und desodorierend. Es wird aber sehr oft mit Phenoxyethanol kombiniert, weil es Mikroorganismen empfindlicher für den Konservierer macht und so eine niedrigere Dosis ermöglicht. Fertige Mischungen beider Stoffe sind verbreitet – daher stehen sie in INCI-Listen so oft nebeneinander.
Ähnlich arbeiten Caprylyl Glycol, 1,2-Hexanediol, Pentylene Glycol oder Glyceryl Caprylate. Sie dienen als Emollients, Feuchthaltemittel oder Lösungsmittel und erschweren nebenbei Mikroben das Leben. Weil ihre deklarierte Hauptfunktion nicht die Konservierung ist, fallen sie nicht unter Anhang V. Dehydroacetic Acid und Benzyl Alcohol dagegen sind gelistete Konservierungsstoffe; Benzylalkohol ist außerdem ein Duftstoffbestandteil.
Was „ohne Konservierungsstoffe“ bedeuten kann
Manche Produkte brauchen tatsächlich keinen zugesetzten Konservierer. Wasserfreie Produkte – Öle, Balsame, Lippenstifte, Puder, feste Seifen – enthalten kein freies Wasser, in dem sich Keime gut vermehren. Auch ein hoher Gehalt an Ethanol oder Glykolen, Einzeldosis-Ampullen und Airless-Spender, die keine Luft zurücksaugen, können den Bedarf an klassischen Konservierern senken oder überflüssig machen.
Häufig heißt „ohne Konservierungsstoffe“ aber, dass die Rezeptur auf multifunktionale Stoffe setzt, die formal keine Konservierer sind – etwa die genannten Glykole. Mikrobiologisch ist das Produkt geschützt, nur nicht durch einen Stoff aus Anhang V. Die EU-Regeln für Werbeaussagen verlangen, dass Claims wahr und nicht irreführend sind, und Leitlinien sehen „frei von“-Aussagen kritisch, wenn sie fehlenden Schutz suggerieren, obwohl andere Stoffe diese Aufgabe übernehmen. Praktisch heißt das: lieber die INCI-Liste lesen als die Vorderseite.
Was das Etikett nicht verrät
Die INCI-Liste zeigt, welche Konservierer enthalten sind, aber weder ihre Konzentration noch das Ergebnis des Belastungstests. Ein Produkt ohne erkennbaren Konservierer ist nicht automatisch milder: Ist der Schutz zu schwach, wird die Verkeimung zum größeren Risiko.
Das Symbol des offenen Tiegels mit einer Monatszahl (PAO) zeigt, wie lange das Produkt nach dem Öffnen verwendet werden sollte. Tiegel geschlossen halten, kein Wasser hineinlaufen lassen und möglichst einen Spatel benutzen. Ändern sich Geruch, Farbe oder Konsistenz, das Produkt nicht mehr verwenden. Wer auf einen Konservierer reagiert, kann den genauen Stoff beim Hautarzt per Epikutantest bestimmen lassen.

