Parfümfrei oder unparfümiert? Parfum, ätherische Öle und die neue EU-Allergenkennzeichnung
„Parfümfrei“ und „unparfümiert“ klingen ähnlich, meinen aber nicht dasselbe – und keiner der Begriffe ist rechtlich definiert. So prüfen Sie die INCI-Liste auf Parfum, ätherische Öle und Duftstoff-Allergene, und das ändert sich mit der Verordnung (EU) 2023/1545.
Aktualisiert: 31. Oktober 2026 · Geprüft von: Kamil Pyziak
Zwei Versprechen, keine Definition
Wer auf Duftstoffe reagiert oder sie einfach nicht mag, sucht auf der Verpackung nach „parfümfrei“, „ohne Duftstoffe“ oder „unparfümiert“. Im EU-Kosmetikrecht ist keiner dieser Begriffe fest definiert. Werbeaussagen müssen wahr sein und dürfen nicht irreführen, doch das Etikett verrät nicht, was der Hersteller genau meint.
Im Alltag lässt sich der Unterschied grob so beschreiben: „Parfümfrei“ deutet meist darauf hin, dass kein Stoff zugesetzt wurde, um dem Produkt einen Duft zu geben. „Unparfümiert“ oder „geruchsneutral“ beschreibt eher das Ergebnis – und das kann auch durch eine kleine Menge Maskierungsduft erreicht werden, der den Eigengeruch der Rohstoffe überdeckt. Die INCI-Liste ist daher verlässlicher als jedes dieser Worte.
Wo sich Duft in der INCI-Liste versteckt
Duftstoffmischungen werden mit einem einzigen INCI-Namen angegeben: Parfum (teils auch Fragrance, bei Aromen Aroma). Ein Wort kann für Dutzende Einzelstoffe stehen, deren Zusammensetzung nicht offengelegt werden muss.
Duft kann aber auch aus Stoffen kommen, die nicht Parfum heißen. Ätherische Öle tragen botanische INCI-Namen wie Lavandula Angustifolia Oil, Citrus Aurantium Dulcis Peel Oil oder Mentha Piperita Oil. Auch Pflanzenextrakte, Blütenwässer (z. B. Rosa Damascena Flower Water) und Stoffe mit anderer Hauptfunktion – etwa der Konservierungsstoff Benzyl Alcohol – können riechen. Ein Produkt ohne „Parfum“ kann also deutlich duften.
Duftstoff-Allergene: die Namen nach „Parfum“
Das EU-Recht verlangt, dass bestimmte Duftstoffe, die bei manchen Menschen Kontaktallergien auslösen können, einzeln genannt werden, sobald sie Schwellenwerte überschreiten: 0,001 % in Produkten, die auf der Haut verbleiben, und 0,01 % in abzuspülenden Produkten. Deshalb stehen am Ende vieler Listen Namen wie Linalool, Limonene, Citral, Geraniol, Citronellol, Coumarin, Eugenol oder Hexyl Cinnamal.
Die Pflicht gilt unabhängig von der Herkunft. Linalool aus Lavendelöl muss genauso angegeben werden wie synthetisches. Ein Produkt, das nur mit ätherischen Ölen duftet und „ohne Parfümzusatz“ wirbt, kann daher mehrere Allergene aufführen.
Was die Verordnung (EU) 2023/1545 ändert
Lange umfasste die Kennzeichnungsliste 26 Duftstoff-Allergene. Die Verordnung (EU) 2023/1545 der Kommission hat Anhang III der Kosmetikverordnung geändert und die Liste deutlich erweitert – um zahlreiche weitere Duftstoffe und einige natürliche Extrakte. Die Schwellenwerte von 0,001 % und 0,01 % bleiben gleich.
Die neuen Regeln gelten gestaffelt: Produkte, die ab dem 31. Juli 2026 in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen sie erfüllen; früher in Verkehr gebrachte Produkte dürfen noch bis zum 31. Juli 2028 verkauft werden. In dieser Zeit stehen alte und neue Etiketten nebeneinander – zwei Chargen desselben Produkts können unterschiedliche Allergenlisten zeigen, ohne dass sich die Rezeptur geändert hat.
Die Liste lesen, wenn Sie Duftstoffe meiden
Lesen Sie die ganze Liste, nicht nur die Vorderseite. Achten Sie auf Parfum, Fragrance oder Aroma, auf botanische Namen mit „Oil“, die ätherische Öle bezeichnen (oft aus Schale, Blatt oder Blüte), und auf Allergennamen am Ende. Inhaltsstoffe mit der CosIng-Funktion „masking“ dienen dazu, einen Geruch abzuschwächen oder zu überdecken.
Wurde bei Ihnen eine Kontaktallergie gegen einen bestimmten Duftstoff festgestellt, ist dessen INCI-Name der entscheidende Suchbegriff. Eine Dermatologin oder ein Dermatologe kann die relevanten Stoffe per Epikutantest bestimmen und sagen, auf welche Namen Sie achten sollten.
Was das Etikett nicht verrät
Allergene werden nur oberhalb der Schwellenwerte genannt; kleinere Mengen müssen nicht angegeben werden. Die übrige Zusammensetzung von Parfum bleibt verborgen, ebenso, ob ein Stoff wegen des Dufts oder aus einem anderen Grund zugesetzt wurde. Und „parfümfrei“ auf der Vorderseite ersetzt keinen Blick in die INCI-Liste.
Treten nach der Anwendung Rötung, Juckreiz oder Ausschlag auf, setzen Sie das Produkt ab und sprechen Sie mit der Apotheke oder einer Ärztin bzw. einem Arzt, statt zu raten, welcher Stoff verantwortlich ist.

